Mini-GmbH in Deutschland weiter im Vormarsch
Die Mini-GbmH ist in Deutschland eine einzige Erfolgsstory. Auch 2011 haben viele Unternehmensgründer diese Unternehmensform für die rechtliche Grundlage ihrer neuen Firma gewählt.
Mini-Gmbh ist ja nur die saloppe Bezeichnung für die UG (haftungsbeschränkt ), die sich durch die einfache Gründung und geringe Kapitalanforderungen als die Kapitalgesellschaft der Kleinunternehmer entwickelt hat. Doch man darf der Mini-GmbH nicht nur die Gruppe der Kleinunternehmer zu weisen. Auch größere Firmen im Mittelstand wählen besonders für Tochtergesellschaften oder reine Vertriebsgesellschaften die Mini-GmbH.
Die Mini-GmbH ist die Rechtsform der Internet Unternehmer
Dennoch sit und bliebt die UG haftungsbeschränkt die beliebteste Gesellschaftsform der kleinen Firmen, besonders im Internet.
Viele Internet Start-Ups wählen diese Form. Warum eigentlich kann doch mit einem reinen Einzelunternehmen ebenso rasch und auch einfacher gegründet werden?
Durch die gesellschaftsrechtliche Behandlung der Mini-Gmbh als Kapitalgesellschaft haben die Unternehmer mehr Sicherheit nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen. Dieser Schutz ist vielen Gründern die etwas aufwändigere Gründung einer UG haftungsbeschränkt wert.
Die Einwände, dass bei Krediten durch das geringe Stammkapital ohne hin wieder eine Bürgschaft der Gesellschafter nötig ist sind zwar richtig, aber haben Nichts mit der Sicherheit einer Fremdeinwirkung zum Beispiel einer Rechtsklage.
Österreich und Schweiz hinken hinter her
In Österreich und der Schweiz gibt es diese Form der Mini-Gmbh leider noch nicht. Zwar wurden Projekte gestartet und die Diskussion ist im Gange, doch offensichtlich sehen weder Politik noch Verwaltung Grund zur Einführung der 1-Euro-GmbH.
Streitthema Mini-GmbH in Österreich
In Österreich wird das Einführen der Mini-GmbH durch die unterschiedliche Interessensvertretungen wesentlich erschwert.
So gibt es Bedenken von den Kreditschutzverbänden, aber auch von Teilen der Wirtschaftskammern.
Seit Jahren liegt das Projekt der Einführung einer Mini-GmbH am Tisch, doch es tut sich wenig.
Auch die Diskussion um Senkung der Mindeststammeinlage auf 10.000 Euro liegt auf Eis.
Noch immer muss eine GmbH mit 35.000 Euro an Stammkapital als Minimum gegründet werden.
So bleiben die Vorteile einer Kapitalgesellschaft für Klein- und Kleinstunternehmer auf der Strecke.
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